Schornsteinfeger Wunstorf
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Bernd Kastenschmidt
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Energienews


05.07.2017

Bund weitet Brennstoffzellen-Förderung aus

Ab sofort profitieren auch Unternehmen von staatlichen Zuschüssen für den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen. Damit öffnet das Bundeswirtschaftsministerium seine Förderung auch für gewerbliche Immobilien und das so genannte Contracting.

Das Technologieeinführungsprogramm – kurz TEP – für Brennstoffzellen-Heizungen wurde im August 2016 für private Haushalte eingeführt und gilt ab sofort auch für kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie Kommunen für Nichtwohngebäude. Die attraktiven Förderkonditionen des Programms 433 „Effizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“ bleiben erhalten.
Das Förderprogramm setzt somit einen wichtigen Impuls für eine langfristige Senkung der CO2-Emissionen im Wärmemarkt. Gefördert werden Anlagen im Leitungsbereich von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Durch die Erweiterung der Förderung ist es nun auch für Energieunternehmen möglich, im Rahmen ihrer Contracting-Angebote die Förderung aufzugreifen und so neue, attraktive Lösungen anzubieten.
Der Zuschuss setzt sich dabei aus einem Festbetrag in Höhe von 5.700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag zusammen. Für große Brennstoffzellen-Geräte mit einer Leistung von 5 kW sind demnach Zuschüsse von bis zu 28.200 Euro möglich.
Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Erdgas: „Wir begrüßen die Erweiterung der Förderung für erdgasbetriebene Brennstoffzellen. Die Technologie ist effizient und zukunftsweisend und kann unmittelbar helfen, CO2-Emissionen zu vermeiden.“




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