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Bernd Kastenschmidt
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Energienews


14.05.2012

Kürzung der Solarförderung geht in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass die vom Bundestag beschlossene Gesetzesvorlage zur Kürzung der Solarförderung in den Vermittlungsausschuss kommt.

Bund und Länder müssen sich nun auf einen Kompromiss einigen, um die Einspeisevergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern. Erreichen sie keinen Kompromiss, kann der Bundesrat Einspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen. Diesen kann wiederum der Bundestag mit einer absoluten Mehrheit überstimmen, da der Bundesrat beim EEG nicht zustimmungspflichtig ist.

Die geplanten Senkungen der Einspeisevergütungen sollen rückwirkend für Anlagen gelten, die nach dem 1. April ans Netz angeschlossen wurden. Je nach Anlagengröße geht es um Einschnitte von bis zu 30 Prozent. Es kann aber noch Monate dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt.

Viele der vorgelegten Eckpunkte stehen laut Branchenkreisen jetzt erneut auf dem Prüfstand, unter anderem die Zubaukorridore, die Höhe und Staffelung der Vergütungssätze und die Modelle zur Marktintegration. Auch die Förderung von Solarspeichern und die rückwirkende Kürzung der Fördersätze zum April werden voraussichtlich erneut zur Diskussion gestellt.


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